Nutzungsordnung

Nutzungsordnung

Hinweise und Regeln für unseren Wohnmobilstellplatz am Südharz 



1.     Betreiber

Autohaus Fricke, Svenja Fricke e.K.

Fliederweg 3, 37412 Herzberg OT Scharzfeld am Südharz

Tel. 05521/99770 Fax: 05521/997755 Handy: 0171 4360442

Web: www.wohnmobilstellplatz-am-suedharz.de/  www.autohaus-fricke.de

E-Mail: womostellplatzamsuedharz@gmail.com

2.     Vertragsgegenstand

Mit der Benutzung des Wohnmobilstellplatzes am Südharz kommt ein Mietvertrag zu den festgelegten Nutzungsentgelten zustande. Die hier genannten Nutzungsbedingungen werden mit befahren der Anlage anerkannt. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.

 

3.     Nutzung

Der ausgewiesene Stellplatz darf nur zu touristischen Zwecken, oder in Verbindung mit einem Werkstatt-Termin im Autohaus Fricke genutzt werden. Er ist kein Dauerwohnsitz und ausschließlich für Reisemobile zugelassen. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), Reisebussen und Zelten ist auf diesem Gelände nicht gestattet. Reisemobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie über geeignete Möglichkeiten verfügen, Abwasser und Fäkalien an Bord zu halten. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. In der Anlage darf nur im Schritttempo gefahren werden. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.



4.     Öffnungszeiten

Die Anlage ist ganzjährig geöffnet. Die Parkdauer ist auf längstens 14 Tage begrenzt.
Zu- und Abfahrten haben täglich zwischen 7.00 Uhr und 21.00 Uhr zu erfolgen.
Reservierungen können telefonisch abgesprochen werden.
Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet.

5.     Nutzungsentgelte

Das Nutzungsentgelt ist umgehend nach Befahren des Stellplatzes, im Rahmen unserer Öffnungszeiten im Servicebereich des Autohauses zu entrichten und beträgt 23 € pro Tag. In Verbindung mit einem Werkstatttermin in unserem Autohaus kann sich die Gebühr verringern. Eine Auskunft erhalten Sie bei der Anmeldung, oder telefonisch vorab. Die Anmeldung erfolgt im Servicebereich vom Autohaus Fricke von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr -17.00 Uhr. Samstag und Sonntag

von 10.00 – 11.00 Uhr. Die Zahlung kann in Bar oder mit EC-Karte erfolgen.

Das beauftragte Personal ist berechtigt, die Personalien der Benutzer des Reisemobilstellplatzes einzusehen sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges zu erfassen.

Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Die Entgelte beinhalten die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation, das nachfüllen von Frischwasser, die Benutzung der Duschen und Toiletten, die Nutzung der Stromsäulen für das Reisemobil, das Nutzen von WLAN und das Entsorgen von Müll und Abfall im normalen Umfang.

Zuwiderhandlungen oder Nichtbezahlungen der Tagesgebühr werden mit 30 € Strafe geahndet und strafrechtlich verfolgt.

6.     Ver- und Entsorgung

Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation ist nur mit gültigem Parkausweis oder als Werkstatt-Kunde erlaubt. Der Stellplatz ist nach Benutzung sauber zu verlassen. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Große und sperrige Campingartikel, Stühle, Tische, etc. dürfen nicht entsorgt werden.

Das Abwasser (Grauwasser) darf nicht außerhalb der Entsorgungsstation ins Erdreich abgelassen werden. Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen Stromsäulen und eine Wasserzapfstelle kostenlos zur Verfügung. Das Waschen der Reisemobile ist auf dem Stellplatz nicht erlaubt. Generatorbetrieb sowie campingähnliches Verhalten sind auf dem Platz ebenfalls nicht erlaubt.

7.     Nachtruhe / Verstöße

Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und gemeinschaftliches Verhalten. Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf die Anwohner sowie andere Nutzer des Wohnmobilstellplatzes sollen in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, vermieden werden. Die Nutzung von Aggregaten, das Hören von lauter Musik oder das Laufenlassen von Motoren ist untersagt.

 

8.     Grillen und offenes Feuer

Das Grillen ist nur mit amtlich zugelassenen Mehrweggrillgeräten erlaubt.

Das Abbrennen von Lagerfeuern und rauchentwickelnden Brennmaterialien ist nicht erlaubt.

9.     Tiere

Hunde sind auf dem Stellplatz erlaubt. Sie sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften der Hunde sind auf dem Gelände und auch außerhalb eigenständig und sofort zu beseitigen.

10. Haftung / Beschädigungen

Die Benutzung des Stellplatzes geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer des Wohnmobilstellplatzes stellt den Eigentümer der Anlage frei von Entschädigungsansprüchen für Schäden, welche im Rahmen der Platzbenutzung entstehen. Sind Defekte oder Sachschäden an der technischen Ausstattung und der Anlage selbst aufgetreten, bitten wir um eine kurze Meldung an unsere Mitarbeiter oder im Autohaus.

Wer gegen die Nutzungsordnung verstößt, dem kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachtung kann dies als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

   

Familie Fricke und Team wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Wenn Sie zufrieden waren, würden wir uns über eine  positive Rezession sehr freuen.

Sollten sich Unstimmigkeiten ergeben haben, dann sagen Sie es uns, damit wir daran arbeiten können.

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